Nur sechs Schritte zum Erfolg ...


Seit 2011 können Kinder und Jugendliche (unter 25 Jahre) Leistungen aus dem Paket der Bildung und Teilhabe (BuT) bekommen. Neben Leistungen wie Mittagessen, Sport & Freizeit, Tagesausflüge & Klassenfahrt, Schulbedarf & Schulbeförderung gibt es auch die Möglichkeit der außerschulischen Lernförderung.

 

Einen Anspruch auf Lernförderung (kostenlose Nachhilfe) haben Kinder und Jugendliche, wenn Sie

  • Arbeitslosengeld II bzw. Sozialgeld nach dem Sozialgesetzbuch - Zweites Buch (SGB II)
  • Sozialhilfe nach dem Sozialgesetzbuch - Zwölftes Buch (SGB XII)
  • Leistungen nach §§ 2 und 3 des Asylbewerberleistungsgesetzes
  • Kinderzuschlag nach dem Bundeskindergeldgesetz (BKGG) oder
  • Wohngeld beziehen.

Um diese Leistung aus dem Bildungspaket für Nachhilfeunterricht zu erhalten, müssen Sie einen entsprechenden Antrag stellen. Das Antragsformular erhalten Sie von uns.

 

Bildung und Teilhabe - so geht's:

1. Einfach bei uns anrufen

(Wir bringen Ihnen den Antrag gerne persönlich vorbei und beraten Sie über den weiteren Ablauf und den Förderbedarf Ihres Kindes.)

 

2. Bestätigung der Schule

(Damit Sie kostenlose Nachhilfe bekommen können muss der Fachlehrer Teile des Antrags ausfüllen - dazu geben Sie den Antrag bitte persönlich beim Lehrer ab.)

 

3. Antrag zum Amt

Hildesheim & Landkreis: (Wenn Sie den Antrag von der Schule ausgefüllt zurückbekommen haben rufen Sie uns bitte an. Wir überprüfen den Antrag dann auf Vollständigkeit. Auf Wunsch nehmen wir Ihren Antrag gerne mit und reichen ihn sofort persönlich beim für Sie zuständigen Amt ein.)

Hannover: (Nach Abgabe beim zuständigen Amt kann die Nachhilfe in Hannover unter bestimmten Voraussetzungen sofort starten. Wir müssen nicht auf den Bewilligungsbescheid warten.)

 

4. Bewilligungsbescheid

(Den Bewilligungsbescheid erhalten Sie direkt nach Hause (per Post). Dies kann manchmal nur wenige Tage oder auch manchmal ein paar Wochen dauern.)

 

5. Einzelnachhilfe startet

(Nachdem Sie den Bewilligungsbescheid bekommen haben rufen Sie uns einfach wieder an. Der erste Nachhilfetermin findet dann schon in der folgenden Woche statt.)

 

6. Abrechnung

(Da für Sie die Nachhilfe kostenlos ist, rechnen wir direkt mit dem für Sie zuständigen Amt ab. Sie brauchen sich dabei um nichts mehr zu kümmern.)